Directors & Officers-Versicherung (D&O)

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Beschreibung

D&O-Versicherung steht für „Directors & Officers“ Organe und leitende Angestellte haben eine direkte persönliche Verantwortung und Haftung gegenüber verschiedensten Stakeholdern, wie etwa ihrem Unternehmen, Gesellschaftern und anderen Dritten.

Falls durch Verletzung dieser Verantwortung kausal ein finanzieller Schaden entsteht, haften sie persönlich für Schadenersatz („Managerhaftung“). Haftungsverschärfungen durch zusätzliche gesetzliche und regulatorische Auflagen in Verbindung mit einer zunehmend aggressiven Anspruchsmentalität führen dazu, dass selbst in der Schweiz jährlich mehrere Hundert Klagen gegen Führungskräfte angestrengt werden; es handelt sich um zivilrechtliche Ansprüche, die nicht selten mit strafrechtlichen Untersuchungen verbunden werden. Die Mehrzahl der Managerhaftungs-Klagen wird aussergerichtlich beigelegt, Gerichtsurteile liegen nur im mittleren zweistelligen Bereich pro Jahr.

Die D&O-Versicherung ist eine Firmenpolice; sie wird vom Unternehmen gekauft und steht dessen Organen (Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und leitende Angestellte) im Falle eines Anspruchs zur Seite und bietet Versicherungsschutz für Vermögensschäden. Die D&O deckt bei unberechtigten Schadenersatzansprüchen die Abwehrkosten (beispielsweise Anwalts- und Gerichtskosten), sowie auch den Schaden selbst, falls dieser als berechtigt anzusehen ist oder der Streit im Rahmen eines Vergleichs beigelegt wird.

Die D&O-Versicherung gehört heute zur Grundausstattung – es gibt in der Schweiz nur sehr wenige grössere Gesellschaften, die eine entsprechende Deckung nicht einkaufen und auch im KMU-Segment verzeichnen wir eine zunehmend umfassende Abdeckung über alle Grössen und Branchen hinweg.