Beschreibung
Bei der D&O Side A DIC handelt es sich um eine Ergänzungspolice zur Unternehmens-D&O – sie deckt ebenfalls Vermögensschäden und erweitert den Schutz der versicherten Person und wird in der Praxis oft missverstanden.
Es handelt sich bei der D&O Side A DIC-Versicherung um eine D&O-Police, die ausschliesslich Ansprüche absichert, die sich gegen die versicherte Person richten und für die diese von der Gesellschaft, bei der sie angestellt ist oder ein Verwaltungsratsmandat ausübt, keine Schadloshaltung geniesst (Side A). Für Versicherungsfälle, die sich gegen die versicherte Person richten, für die jedoch die Gesellschaft Schadloshaltung gewährt (Side B), findet die D&O Side A DIC Police keine Anwendung. Auch Ansprüche, die sich gegen die Gesellschaft richten (Side C), werden von der D&O Side A DIC nicht umfasst.
Entsprechende Deckungen werden üblicherweise als Konditionsdifferenzdeckung (Difference in Conditions, DIC) zusätzlich zur bereits vorhandenen Organhaftungpflichtversicherung mit einer „drop down“ Vereinbarung abgeschlossen. Damit wird also der persönliche Versicherungsschutz für nicht enthaftbare Fälle erweitert, in den Bereichen, wo die Side A DIC mehr Versicherungsschutz bietet als die unterliegende Police.
Die D&O Side A DIC Police adressiert im Wesentlichen drei wichtige Elemente:
1) sie bietet zusätzliche Versicherungskapazität (excess capacity) für Ansprüche, wo die versicherte Person keine Schadloshaltung der Gesellschaft geniesst.
2) sie schliesst Deckungslücken der Unternehmens-D&O-Police (drop down), falls der unterliegende Versicherer Leistung verweigert, die unter der Side A DIC gedeckt ist oder im Falle einer Insolvenz.
3) sie beinhaltet oft wesentliche Ausschlüsse der unterliegenden Police nicht, wie etwa Innenansprüche (insured versus insured / IvI).
Ein solches zusätzliches Sicherheitsnetz kann oft entscheidend sein, um qualifizierte Organe zu gewinnen.